Verantwortungsvolle Öffentlichkeitsarbeit: Packungsbeilagen für Normalverbraucher unverständlich

DAPR-Kurs entwickelt PR-Checkliste zum Schreiben von Packungsbeilagen

Hamburg, 27.06.2005; Viele PR-Agenturen und Mitarbeiter in der Unternehmenskommunikation von Pharmaunternehmen stellen auch die Packungsbeilagen von Medikamenten her. Leider nicht immer zum Nutzen der Verbraucher, denn gemäß einer Studie, die im British Journal of Ophthalmology veröffentlicht wurde, erklären z. B. Sehbehinderte, Packungsbeilagen von Augentropfen bzw. anderen Medikamenten nur mühsam lesen zu können. Die Teilnehmer der DAPR Ausbildung haben sich Gedanken über diese Problematik gemacht und eine PR-Checkliste zum Schreiben von verbraucherorientierten Packungsbeilagen entwickelt.

Eigentlich soll es dem Patienten helfen – das kleine zusammengefaltete Blatt, das sich zwischen Medikament und Verpackung versteckt hält. Nach der Studie des Ophthalmology Department Glasgow erfüllt die Packungsbeilage diese Aufgabe leider oft nicht. Im Gegenteil: Die Gebrauchsinformation kann den Patienten mit ihrem umständlich formulierten Kauderwelsch verschiedenster Fachbegriffe sogar von der Einnahme abhalten.

Doch wie sieht die optimale Packungsbeilage aus? Das fragten sich unter Federführung von Ulrike Scheurich (22), ad publica Public Relations GmbH in Hamburg, die Teilnehmer der DAPR Ausbildung, Benjamin Lilie, Jerome Braun, Lars Ziemann, Kerstin Hausmann, Sonja Boldt, Angelika Krauss, Karen Sondermann, Jens Krawzinski, Jasmin Eulberg, Claudia Paul, Svenja Rehker und Andreas Hegel. Unter Anleitung des Workshopleiters, Ingo Reichardt, wurde eine Checkliste entwickelt und nachfolgend vorgestellt.

Checkliste Medikamenteninformation

1) Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Gliederung der Packungsbeilage muss zur besseren Orientierung des Patienten stringent eingehalten werden.

2) Das Wichtigste ist, dem Patienten lesbare Informationen zu liefern. Dies gilt sowohl für eine zielgruppengerechte Schriftart, eine angemessene Schriftgröße als auch die klare Gliederung des Textes durch fett gedruckte Überschriften und Absätze.

3) Die Packungsbeilage muss in einem aktiven Sprachstil formuliert und in kurzen Sätzen verfasst werden. Besonders wichtige Produkt- oder Einnahmehinweise werden am Besten in Fettschrift hervorgehoben.

4) Schwierige Zusammenhänge und Einnahmeregelungen sollen zum besseren Verständnis des Patienten zusätzlich zum Text durch Grafiken bildlich erklärt werden.

5) Die Texte sollen möglichst wenig Fachbegriffe enthalten und zielgruppengerecht in allgemein verständlicher deutscher Sprache abgedruckt werden. Ein Fachbegriff kann nicht mit einem anderen erklärt werden. Falls es für einen Fachbegriff keine Übersetzung gibt, diesen ggf. anhand eines Beispiels aus der Praxis erklären.

6) Der Beipackzettel soll optisch klar gegliedert sein, was dem Patienten eine schnelle Orientierung auf den ersten Blick erlaubt. Hierfür können einheitliche Farbcodes eingesetzt werden (z.B. rot für Wechselwirkungen, grün für die Darreichungsform).

7) Generell sind die bisherigen Beipackzettel zu umständlich gefalzt. Besser ist ein handliches Format, dass nach dem Lesen problemlos wieder in die Packung gesteckt werden kann. Ein gutes Beispiel sind kleine Booklets mit Inhaltsverzeichnis, wie sie schon bei einigen Medikamenten eingesetzt werden.

8) Wichtige Ansprechpartner für Fragen oder Notfälle müssen angegeben werden: Sowohl Notarzt-Telefonnummer als auch die Telefonnummer einer Info-Hotline (z.B. des Medikamentenherstellers).

9) Zusätzlich sollen Beipackzettel in Blindenschrift als Standard eingeführt werden – eine englische Version des Beipackzettels sollte auf Anfrage des Patienten beim Hersteller verfügbar sein.

10) Zur Abrundung des Angebotes der Medikamentenhersteller für die Patienten wäre eine Online Datenbank für alle Medikamente denkbar, in der alle Beipackzettel für den Patienten einseh- und abrufbar sind.

Quelle für die Redaktion:
Abstract der Studie: http://bjo.bmjjournals.com/cgi/content/abstract/88/12/1541